Was darf ein Hotel kosten? Die neuen Reiserichtlinien sind da

Dienstreiseregelung NEU

Für Mitarbeiter:innen und Funktionär:innen der Tiroler Wirtschaftskammer gelten seit 15. Oktober 2024 neue Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten. Wende dich bei der Vorbereitung, Organisation und Abrechnung einer Dienstreise an deine Geschäftsstelle: Checkliste ausfüllen reicht, den Rest erledigen wir für dich.

© Dusko/adobe.stock

Um den im WKG verankerten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit entsprechen zu können, gibt es Reiseregelungen, in denen alle Details zu einer Dienstreise-Abrechnung definiert sind. Darin sind auch Obergrenzen für die Nächtigungskosten umfasst. In der letzten Sitzung des Erweiterten Präsidiums am 8.10.2024 wurden diese von € 135,00 auf € 150,00 erhöht. Dieser Wert ist keine Empfehlung des Erweiterten Präsidiums, sondern stellt klar die Obergrenze dar, die nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen überschritten werden kann.

Wir ersuchen dich daher, in Zukunft bereits bei der Planung einer Dienstreise die Bestimmungen zur Reiseregelung feinzuhalten.

Die neue Regelung zu den Reisekosten kannst du hier herunterladen:

REISEKOSTENREGELUNG der WK TIROL


Hier gibt es für dich eine Checkliste für die Abrechung von Reisekosten – den Rest erledigt deine Geschäftsstelle für dich:

CHECKLISTE ABRECHNUNG REISEKOSTEN


Wichtige Hinweise:

  1. Pro Flug ist der Reisekostenabrechnung ein Boardingpass beizulegen.
  2. Bei Verrechnung von Taxispesen sind immer die Fahrtstrecke sowie eine Begründung anzugeben.
  3. Eine Überschreitung des Nächtigungshöchstsatzes von Euro 150,00 inkl. Frühstück ist zu begründen.
  4. Ist die Anreise (Frühflug bzw. Frühzug) zu einer Sitzung in Wien am selben Tag nicht zweckmäßig oder wirtschaftlich, kann die Dienstreise frühestens um 14:00 Uhr des Vortages der Sitzung begonnen werden. Eine verfrühte Anreise ist zu begründen.



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert