Dienstreiseregelung NEU 2024
Für Mitarbeiter:innen und Funktionär:innen der Tiroler Wirtschaftskammer gelten seit 15. Oktober 2024 neue Richtlinien für die Abrechnung von Reisekosten. Wende dich bei der Vorbereitung, Organisation und Abrechnung einer Dienstreise an deine Geschäftsstelle: gerne kümmern wir Mitarbeiter:innen uns darum.
Um den im WKG verankerten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit entsprechen zu können, gibt es Reiseregelungen, in denen alle Details zu einer Dienstreise-Abrechnung definiert sind. Darin sind auch Obergrenzen für die Nächtigungskosten umfasst. In der letzten Sitzung des Erweiterten Präsidiums am 8.10.2024 wurden diese von € 135,00 auf € 150,00 erhöht. Dieser Wert ist keine Empfehlung des Erweiterten Präsidiums, sondern stellt klar die Obergrenze dar, die nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen überschritten werden kann.
Wir ersuchen dich daher, in Zukunft bereits bei der Planung einer Dienstreise auf diese und auch die anderen in der Reiseregelung festgelegten Grenzen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch bei der Organisation einer Tagung. Es ist darauf zu achten, dass die mit dem Tagungshotel vereinbarten Nächtigungspreise unter der Höchstgrenze liegen. Fast alle Landeskammern und die WKÖ haben mit Hotels Sonderkonditionen vereinbart, die unter den Höchstwerten liegen und diese auch auf ihren Homepages veröffentlicht.
Zudem wurde in der Sitzung des Erweiterten Präsidiums auch die Bestimmung hinsichtlich der Berechnung der gefahrenen Kilometer bei der Nutzung des Privatwagens geändert. In Zukunft kann der Nachweis neben dem ÖAMTC-Routenplaner auch über den von Google Maps erbracht werden.
Die neue Regelung zu den Reisekosten kannst du hier herunterladen:
REISEKOSTENREGELUNG der WK TIROL 2024
Hier gibt es für dich eine Checkliste für die Abrechung von Reisekosten – ganz einfach zum Befüllen und eine große Hilfe für deine Geschäftsstelle:
CHECKLISTE ABRECHNUNG REISEKOSTEN