Aus für die kalte Progression: Bundesregierung präsentiert das Entlastungspaket 2025
Spürbare Erleichterungen wurden mit dem Entlastungspaket angekündigt: Erhöhung der Steuerstufen, Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen und Anhebung der Kleinunternehmergrenze.
„Die endgültige Abschaffung der kalten Progression bringt deutlich mehr Spielraum für unsere Unternehmer:innen und ihre Mitarbeiter:innen. Es war ein Bohren harter Bretter, aber mit dem vorgestellten Entlastungspaket werden unsere langjährigen Forderungen endlich erfüllt.“
Barbara Thaler, Präsidentin WK Tirol
Erhöhung des steuerfreien Sachbezug
“Die Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen ist ein besonderer Erfolg für uns, an dem wir intensiv mitgearbeitet haben“, betont Barbara Thaler. „Durch die Erhöhung der gänzlich sachbezugsfreien Wohnfläche auf 35 m² und die Aliquotierung von Gemeinschaftsräumen wird eine langjährige Forderung von uns erfüllt. Das schafft mehr Gerechtigkeit und Entlastung.“
Anhebung der Kleinunternehmergrenze
Die Bundesregierung hat zahlreiche weitere Entlastungen angekündigt. Darunter auch die Anhebung der Kleinunternehmergrenze. „Auch die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung,“ sagt Thaler. „Die Anhebung von 35.000 auf 55.000 Euro, in der Umsatz- als auch in der Einkommensteuer, beseitigt eine bisherige Unstimmigkeit und schafft mehr Klarheit und Sicherheit für unsere Kleinunternehmer:innen.“
Leistung muss sich lohnen
Diese Maßnahmen sind auch ein zentraler Bestandteil unserer aktuellen Leistungskampagne unter dem Motto „Mehr Netto vom Brutto“: „Leistung muss sich wieder lohnen. Durch Steuerentlastungen stärken wir die Kaufkraft und schaffen Anreize für mehr wirtschaftliches Engagement.“ Mit diesem Entlastungspaket wird ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Tirol gemacht, was sowohl für die Unternehmer:innen als auch für ihre Mitarbeiter:innen von großem Vorteil ist.
Die Erleichterungen im Überblick:
- Anhebung der Steuerstufen: Die Steuerstufen werden um knapp vier Prozent angehoben, ausgenommen ist der Höchststeuersatz von 55 Prozent ab einem Einkommen von 1 Million Euro.
- Erhöhung der Kleinunternehmergrenze: Die Kleinunternehmergrenze wird von 35.000 auf 55.000 Euro angehoben. Dies gilt sowohl für die Umsatz- als auch für die Einkommensteuer und beseitigt eine bisherige Unstimmigkeit.
- Neuregelung beim Sachbezug für Dienstwohnungen: Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche wird auf 35 m² erhöht, und Gemeinschaftsräume werden nun aliquot und nicht mehr voll jedem einzelnen Bewohner zugerechnet.
- Valorisierung sonstiger Bezüge: Sonstige Bezüge werden valorisiert.
- Kilometergeld: Das Kilometergeld für PKW, Motorräder und Fahrräder steigt auf einheitlich 50 Cent.
- Erhöhung der Tages- und Nächtigungsgelder: Tages- und Nächtigungsgelder werden leicht erhöht.
Insgesamt beträgt die Höhe der Entlastung rund 650 Millionen Euro.
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