„Klare Regeln für Online-Kurzvermietung“

Foto: European Parliament Stavros

Für mehr Fairness und Transparenz im Wettbewerb

Die Tiroler EU-Abgeordnete Barbara Thaler berichtet in ihrer Kolumne direkt aus dem Europaparlament über ein Gesetz zum Datenaustausch bei Online-Kurzzeitvermietungen.

Tirols Stellung und Erfolg als Tourismusland ist weit über die Grenzen hinaus bekannt. Für unsere Gastfreundschaft, unser Naturangebot und unseren Innovationsgeist werden wir international geschätzt. Auch bei uns ist die Vermietung von Unterkünften auf Onlineplattformen mittlerweile ein fixer Bestandteil des Tourismus. Die Angebotsstreuung im Internet dient auch unseren Beherbergungsbetrieben als Vertriebsplattform. Europaweit wurden so in der ersten Hälfte des Jahres 2022 rund 200 Millionen Nächtigungen generiert. Ein großes Problem ist dabei aber bisher die Erhebung und der Austausch von Daten zwischen privaten, nicht registrierten Anbietern und zuständigen Behörden. Solange das nicht funktioniert, ist es nicht möglich, die Transparenz zu erhöhen und Fairness im Wettbewerb herzustellen. Die Bemühungen der Behörden, diese Daten von Anbietern anzufordern, waren bislang kompliziert, zeitaufwändig und oft ineffektiv.

Wir brauchen Chancengleichheit im Wettbewerb der Beherbergungsangebote. Es muss sichergestellt sein, dass auch für die Kurzzeitvermietung über Onlineplattformen klare Regeln gelten, die praktikabel und einfach zu kontrollieren sind. Dazu hat die Europäische Kommission jetzt einen Vorschlag für eine Verordnung zur gemeinsamen Nutzung von Daten aus Kurzzeitvermietung vorgestellt.

In Zukunft soll das Ganze so funktionieren: Die zuständigen Behörden müssen ein einfaches Online-Registrierungsverfahren für Gastgeber einrichten. Auf der Grundlage dieser Online-Registrierung erhalten die Gastgeber eine individuelle Registrierungsnummer für ihre Unterkunft. Die Plattformen sollen monatlich Angaben zur Zahl der Aufenthalte und Gäste, die Registrierungsnummer und die Internetadresse der Angebote für kurzfristige Vermietungen an die Behörden melden.

„Wir brauchen Chancengleichheit im Wettbewerb der Beherbergungsangebote“

MEP Barbara Thaler

Diese Informationen würden die Identifizierung nicht registrierter Angebote ermöglichen und dazu beitragen, die Transparenz weiter zu erhöhen. Darüber hinaus müssen die Plattformen ihre Websites so gestalten, dass die Gastgeber in der Lage sind, Registrierungsnummern anzuzeigen. Und sie müssen stichprobenartig prüfen, ob eine Registrierungspflicht für den Gastgeber besteht und ob die gemeldeten Nummern gültig sind. Die Behörden werden mit den Gastgebern kommunizieren können und einen besseren Überblick über die in ihrem Hoheitsgebiet kurzfristig vermieteten Unterkünfte haben.

Auf diese Weise erhalten sie Kenntnis über die genaue Lage kurzfristig vermieteter Unterkünfte, ihre Beherbergungskapazität und darüber, ob diese Unterkünfte Teil eines Hauptwohnsitzes sind.

Der Vorschlag steht, laut Kommission, auch im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und den Zuständigkeiten der nationalen Behörden.

Eine europäische Vorgehensweise ist hier absolut sinnvoll. Gleichzeitig gilt es auch sicherzustellen, dass die Maßnahmen für gewerbliche Vermieter nicht zu bürokratisch werden.

Bei uns im Europaparlament beginnt nun in den zuständigen Ausschüssen die Arbeit an dem Gesetz. Hier findest du den Vorschlag der Europäischen Kommission. Deine Meinung oder deine Fragen kannst du mir gerne an barbara.thaler@europarl.europa.eu schicken.


Zum Nachlesen:

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