Wissenswertes: Reisekosten, Unfallversicherung, Antikorruptionsbestimmungen

Reisekosten: Checkliste und Information

Die Kosten für funktionsbezogene Reisen von Funktionärinnen und Funktionären stellen im Budget der Wirtschaftskammer Tirol und ihrer Fachorganisationen eine nicht unerhebliche Position dar. Entsprechend wichtig ist diese Thematik und entsprechend gut sollten diese Reisen auch vor- und nachbereitet werden. Funktionärinnen und Funktionäre können und sollen sich bei der Vorbereitung, Organisation und Abrechnung einer Reise an ihre Geschäftsstelle wenden. Du wirst von den Mitarbeitern in allen Belangen unterstützt. Insbesondere die Frage der budgetären Deckung ist in jedem Einzelfall vor Reiseantritt vom jeweiligen Kostenstellenverantwortlichen (Fachgruppengeschäftsführer, Spartengeschäftsführer, Abteilungsleiter, …) zu prüfen. Die folgende Kurzinfo soll Dich als Funktionärin oder Funktionär der Wirtschaftskammer Tirol mit den wichtigsten Regeln für diese Reisen vertraut machen.

Gesetzliche Unfallversicherung für Funktionäre

Als Funktionäre der Wirtschaftskammer seid ihr bei der Ausübung eurer Pflichten unfallversichert (einschließlich Wegunfälle). Den Jahresbeitrag übernimmt die WKO. Mehr dazu findet ihr hier.

Antikorruptionsbestimmungen und Compliance Richtlinien der WKÖ

Kaum ein anderes Gesetz hat den Alltag von Compliance-, Rechts-, Personal-, Revisions- und Marketingabteilungen so bestimmt wie das Antikorruptionsgesetz 2013. Die verschärften Regeln haben zur Folge, dass alle Funktionäre sowie Mitarbeiter der Wirtschaftskammern nun auch vom Amtsträgerbegriff des Korruptionsstrafrechts umfasst sind.

Bei Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen des Korruptionsstrafrechts ist jeder einzelne Funktionär und Mitarbeiter selbst strafrechtlich belangbar!

Antikorruptionsbestimmungen auf WKO.at