
Für Mitarbeiter:innen und Funktionär:innen der Tiroler Wirtschaftskammer gelten Repräsentations-Richtlinien. Kürzlich wurde eine Indexanpassung von 7,5 Prozent beschlossen.
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Index-Anpassung der Repräsentationsrichtlinien durch das Präsidium
Die WKO hat sich darauf verständigt, dass die Landeskammern auf Basis der Repräsentationsrichtlinien der WKÖ für sich und die Organisationen in ihrem jeweiligen Bereich eigene Richtlinien erlassen. Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Tirol hat am 21.3.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Richtlinien gelten seit 1.4.2017 für alle Funktionär:innen und Mitarbeiter:innen der Wirtschaftskammer Tirol und ihre Fachgruppen. Die Beschlussfassung über die Anpassung der in der Repräsentations-Richtlinie genannten Beträge wurde dem Präsidium übertragen. Das Präsidium hat in seiner 8. Sitzung den Beschluss gefasst, die Beträge um 7,5% anzuheben.
In die adaptierten Repräsentationsrichtlinien kann in der Abteilung Präsidialmanagement und Organisationsentwicklung, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck, 2. Stock, Zimmer M215 während der Geschäftszeiten Einsicht genommen werden. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung unter 05 90 90 5 1325.
Die Richtlinien geben einen Rahmen für die Verwendung von Budgetmitteln insbesondere bei der Einladung von Außenstehenden zu Veranstaltungen und Essen sowie die Annahme von derartigen Einladungen vor. Zudem wird festgehalten, dass Ausgaben für gemeinsame Essen von Mitarbeiter:innen und/oder Funktionär:innen untereinander nur in Ausnahmefällen bestritten werden dürfen. Auch die Ausgaben für Geschenke anlässlich runder Geburtstage, Jubiläen oder Verabschiedungen unterliegen klaren Betragsbeschränkungen.
Mit den Repräsentationsrichtlinien soll ein deutliches Signal für unsere Mitgliedsunternehmen und die Öffentlichkeit gesetzt werden, dass Integrität und Kostenbewusstsein ein wesentlicher Baustein bei der täglichen Aufgabenerfüllung bilden.