Gesetzliche Unfallversicherung für Funktionäre

Unfälle können schnell passieren. Sei es bei der Arbeit, Zuhause, in der Freizeit oder eben auch während einer Funktionärstätigkeit. 

Als Funktionäre der Wirtschaftskammer seid ihr bei der Ausübung eurer Pflichten unfallversichert (einschließlich Wegunfälle). Den Jahresbeitrag übernimmt die WKO.

Die Leistungen aus dieser Versicherung sind die gleichen wie bei einem Unfall, den ihr im Zusammenhang mit eurer beruflichen Tätigkeit im eigenen Betrieb erleidet: z.B. Unfallheilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, orthopädische Versorgung, Versehrten- und Hinterbliebenenrente oder Teilersatz der Bestattungskosten.

Wer ist versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung für Funktionäre erfasst alle gewählten oder sonst bestellten Einzelorgane und Mitglieder von Kollektivorganen in Ausübung der ihnen aufgrund ihrer Funktion obliegenden Pflichten.
Geschützt ist auch die Tätigkeit als Versicherungsvertreter in Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger bzw. als Beiratsmitglied (einschließlich Wegunfälle).

Wer ist der Versicherungsträger?

Die Durchführung der Versicherung obliegt der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Dort sind auch Anträge auf Leistungen (insbesondere Versehrtenrente) zu stellen.

Weitere Informationen gibt es hier: Unfallversicherung für Funktionäre

Die Unfallmeldung kann die Wirtschaftskammer für euch übernehmen oder ihr meldet den Unfall mittels des Unfallmeldeformulares selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.

Sollten noch Fragen offen sein, wendet euch bitte an das Rechtsservice der Tiroler Wirtschaftskammer:
E rechtsservice@wktirol.at
T 05 90 90 5-1111

Herzliche Grüße
Dein Team der Funtkionärsbetreuung

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