Impulse zur Stärkung der Handwerksbetriebe

1. Reparaturbonus Tirol

Initiative zur Ausweitung auf nicht-elektronische Gebrauchsgegenstände

Beim Tiroler Landtag wurde unter dem Titel “Reparaturbonus Plus” ein Vorschlag zur Begutachtung vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, den bestehenden Reparaturbonus des Bundes für Elektrogeräte auf weitere Gebrauchsgegenstände zu erweitern.

Franz Jirka, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, unterstützt im Namen der Tiroler Wirtschaftskammer diese Initiative, da eine Ausweitung des Reparaturbonus einen wichtigen Beitrag im Sinne der Kreislaufwirtschaft leisten kann.

© Gerhard Berger

Konkrete Vorschläge, die wir in einer Stellungnahme an das Land Tirol geschickt haben:

  • Reparaturbonus Tirol“, gilt für alle nicht-elektronischen Gebrauchsgegenstände
  • bei allen im Reparaturnetzwerk Tirol gelisteten Betriebe einlösbar (Registrierung soll in Absprache mit den Sparten Gewerbe & Handwerk sowie Handel erfolgen)
  • Förderhöhe: laut Wiener Modell
  • Anzahl der Bons nicht beschränkt; pro Reparatur nur ein Bon einsetzbar


2. Handwerkerbonus als Stütze für unsere klein- und mittelständischen Betriebe

Der Handwerkerbonus kann ab Mitte Juli für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 beantragt werden. Diese Bundes-Förderung stützt unsere Tiroler klein- und mittelständischen Betriebe. Gleichzeitig sichert er Arbeitsplätze und entlastet Konsumentinnen und Konsumenten.

“Dieser Bonus ist für unsere Tiroler klein- und mittelständischen Handwerksbetriebe ein wichtiger und richtiger Impuls in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir brauchen Planungssicherheit, um die nötigen Fachkräfte zu halten und zusätzlich ausbilden zu können“, freut sich WK-Präsidentin Barbara Thaler.

© Emanuel Kaser

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung unserer Forderung nach rückwirkender Geltung nachgekommen ist und daher alle jetzt beauftragten Leistungen bereits in den Genuss der attraktiven Förderung kommen“, erklärt WK-Vizepräsident und Bauexperte Anton Rieder

© Gerhard Berger

Wofür gilt dieser Bonus?

alle Infos und Antrag online stellen (ab 15.7.2024) unter: https://handwerkerbonus.gv.at/

Für handwerkliche Arbeiten

  • die im eigenen Zuhause durchgeführt wurden bzw. werden
  • im Zeitraum von 1. März 2024 bis 31. Dezemeber 2025
  • in der Höhe von mindestens 250 Euro
  • die Arbeitsleistung muss gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden

Der Bonus

  • gilt für Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Neu- und Zubauten von privat genutzten Wohn- und Lebensbereichen
  • Förderfähig sind Leistungen von Fachbetrieben bis maximal 10.000 Euro pro Privatperson, Wohneinheit und Kalenderjahr
  • Fördersumme = 20 % und beträgt somit 2024 maximal 2.000 Euro und 2025 maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit

Abwicklung

  • Deine Kunden können ab 15. Juli 2024 online einen Antrag stellen unter https://handwerkerbonus.gv.at/
  • pro Jahr 1 Antrag
  • eine oder mehrere Rechnungen für die gleiche Adresse können eingereicht werden


(im Festsaal der WK Tirol in Innsbruck und online via MS Teams)