Rechte und Pflichten

“Insider Wissen“ – nutzt die Vorteile und Angebote, sowohl als UnternehmerIn als auch als FunktionärIn!
Ihr lernt die Wirtschaftskammerorganisation für euch als Unternehmer/innen und Funktionär/innen perfekt zu nutzen. Ihr kennt den Aufbau der Organisation, die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und bekommt einen Einblick in den Aufgabenbereich der Wirtschaftskammerorganisation bzw. in euren Aufgabenbereich als Funktionärin oder Funktionär.

#funktionärsein: was heißt das eigentlich?

Funktionäre sind die Ansprechpartner für unsere Mitglieder und Repräsentanten der Branche – sie übernehmen Verantwortung. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die Rolle als Funktionär und erklärt sowohl allgemeine als auch spezifische Funktionärsaufgaben. Hier findet ihr konkrete Informationen über Rechte und Pflichten von Funktionären und das Wichtigste zur Tiroler Wirtschaftskammer zusammengefasst.

#funktionärsein: eure Aufgaben

ie Arbeit der Fachorganisationen und aller Abteilungen der Wirtschaftskammer orientiert sich an den Bedürfnissen der Mitglieder, der einzelnen Branchen sowie der Wirtschaft insgesamt. Oberstes Ziel ist die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Mitglieder, insbesondere die Sicherung der Chancengleichheit der Mitglieder im Wettbewerb, die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Angelegenheiten der Mitglieder sowie die Stärkung des Gemeinschaftsgeistes und des Ansehens in der Gesellschaft.

Als Spitzenfunktionär (z.B. Obmann einer Fachgruppe oder Sparte) habt ihr die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte der jeweiligen Organisationseinheit und für die politische Ausrichtung der Tagesarbeit. Als Spitzenfunktionär seid ihr ein Einzelorgan (Ausnahme: Sparten- und Bezirksstellenobmänner sowie Obmänner von [Berufsgruppen-]Ausschüssen) und somit der gesetzliche Vertreter der jeweiligen Organisationseinheit.

#funktionärsein: eure Rechte und Pflichten

Die Ausübung einer Funktion geschieht grundsätzlich unentgeltlich und ohne Bindung an einen Auftrag. Die Freiheit von euch Funktionären liegt darin, nach eigenem Ermessen entscheiden zu können, welche Probleme ihr anpackt, wofür ihr euch besonders engagiert und wie ihr euch inhaltlich positioniert. Dabei müsst ihr allerdings beachten, dass ihr den Mitgliederwillen vertretet, Interessenausgleich betreibt und euch an die Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane haltet, insbesondere der Wirtschaftsparlamente, Spartenkonferenzen, Fachgruppen- und Fachverbandsausschüsse sowie Fachgruppentagungen. Die Rechte und Pflichten von euch Funktionären sind im Wirtschaftskammergesetz (WKG) verankert. Zudem unterliegen dem WKG weitere Verordnungen, die für euch relevant sind: Fachorganisationsordnung und Geschäftsordnung.

Mehr dazu findet ihr im Leitfaden: