Regierungsprogramm 2017-2022: Erfolgreiche Interessenvertretung für unsere Unternehmen
Die Wirtschaftskammer Österreich und die Landeskammern haben im Vorfeld der Nationalratswahl ihre Prioritäten für die neue Bundesregierung im Programm „Österreich zurück an die Spitze” ausgearbeitet. Im Zuge der Verhandlungen zur Bundesregierung wurden zahlreiche unsere Forderungen in das Programm „Zusammen. Für Österreich“ durch die neue Bundesregierung übernommen. Dies zeugt von einer erfolgreichen und durchsetzungsstarken Interessenvertretung für unsere Unternehmen durch die Wirtschaftskammern Österreichs.
Hier ein Überblick unserer 20 wichtigsten Forderungen, die im Regierungsprogramm berücksichtigt wurden:
- Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt) – insbesondere auf nicht entnommene Gewinne sowie im Hinblick auf die Mindest-KöSt – im Rahmen der Steuerstrukturreform
- Regelungen im Bereich der Abschreibungsmethoden sollen im Rahmen der Steuerstrukturreform überprüft werden, z.B. degressive Abschreibung
- Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen: Motto Kostenwahrheit und Transparenz — Effizienz und Treffsicherheit erhöhen. Eine Zweckentfremdung (wie z.B. beim Familienlastenausgleichsfonds derzeit) soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ziel ist eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten
- Anhebung der Höchstarbeitszeit auf 12 bzw. 60 Stunden (bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschläge)
- Höchstgrenze auch bei Gleitzeit 12 Stunden, fünfmal pro Woche
- 4x pro Jahr kann an Wochenenden oder Feiertagen beschäftigt werden
- Erweiterung der Arbeitszeitspielräume zur Saisonverlängerung
- Entlastung des Tourismus durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen von 13% auf 10%
- Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung
- Unternehmensübergaben in der Familie sollen erleichtert, der Freibetrag betreffend die Grunderwerbsteuer soll erhöht werden
- Unternehmen von statistischen Meldepflichten entlasten, zb durch Anhebung der Mindestschwellenwerte bei Statistiken
- Einschränkung des Kumulationsprinzips – eine Strafe statt Mehrfachbestrafung, Verhältnismäßigkeit der Strafen
- Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus von 11 auf 8 Stunden bei geteilten Diensten
- Sozialversicherungssystem: Zusammenlegungen der Sozialversicherungen auf max. 5 Versicherungsträger
- Ausbau des 5G-Netzes bis 2021
- Digitalisierungsoffensive in Form einer Aus- und Weiterbildungsstrategie
- Einrichtung eines Standortanwalts: Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen ist im UVP-G ein Standortanwalt einzurichten.
- Reduktion der Beauftragten zur Entlastung der Unternehmer
- Entrümpelung der öffentlichen Auftragsvergabe
- Normenwesen: Kosten senken und entrümpeln